Steuerhinweis für Rentner Nr. 129 www.helmutlaser.com 15.06.2020
Reform der Kfz-Steuer
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Kfz-Steuer für Pkw will die Bundesregierung ein klares Zeichen für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Straßenverkehr schaffen. Die Steuer soll daher stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden und damit eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. -freien Fahrzeugen erzielen. Sie sollen SUVs treffen und zum Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge anreizen.
1. Stärkere Gewichtung der CO2-Werte bei den Steuersätzen für Pkw
Der bisher bei der Besteuerung von Pkw für CO2 Werte oberhalb von 95 g/km geltende einheitliche Steuersatz von 2 € g/km soll ab 1.1.2021 durch einen steigenden gestaffelten Steuersatz ersetzt werden. Der Steuersatz von 2 € je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km bis zu 115 g/km) soll auf 4 € in der Stufe 6 (über 195 g/km) steigen. Für einen VW Passat mit 120 g/km würde sich die Steuer um 1 € erhöhen. Für einen VW T-ROC mit 151 g/km würden 11,50 €, für einen Audi Q8 mit 182 g/km sogar 42 € mehr anfallen.
2. Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge
Bisher besteht eine zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Steuerbefreiung gilt künftig für Erstzulassungen und Umrüstungen bis zum 31.12.2025 und wird längstens bis 31.12.2030 gewährt, so dass ein frühes Umsteigen auf ein Elektrofahrzeug auch eine langfristige Steuerbefreiung ermöglicht.
3. Förderung von emissionsärmeren Pkw
Besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren und einem CO2-Wert von unter 95g/km, die vom 12.6.2020 bis zum 31.12.2024 erstmals zugelassen werden, erhalten für einen Zeitraum von 5 Jahren eine Steuervergünstigung von 30 € pro Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2025.
4. Entlastung kleinerer und mittelständischer Betriebe
Insbesondere die von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung genutzt werden können, werden zukünftig nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert (§ 18 Abs. 12 KraftStG entfällt).
5. Auswirkungen beim Fahrzeugnutzer
Von 2021 an wird sich der CO2-Preis von Benzin und Diesel verteuern und damit für Verbrenner Mehrkosten ergeben, die 7 Cent pro Liter Benzin und 8 Cent pro Liter Diesel ausmachen und dann jährlich weiter steigen werden.
Eine Entlastung wird sich für Pendler mit Fahrwegen über 21 Entfernungskilometern durch Erhöhung der Kilometerpauschale von 30 auf 35 Cent und ab 2024 auf 38 Cent ergeben.
Bis Ende 2025 erhalten Käufer von reinen Elektroautos mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 € eine Kaufprämie von 6.000 €. Für Hybride, die elektrisch oder mit Sprit fahren, beträgt die Prämie 4.500 €.
Für Fahrzeuge mit einem Preis bis zu 65.000 € gibt es einen Bonus von 5.000 € für E-Pkw und 3.700 € für Hybrid, der je zur Hälfte vom Hersteller und aus Steuergeldern finanziert wird.
Helmut Laser