Steuerhinweis für Rentner Nr. 141           www.helmutlaser.com                    3.3.2021 / 23.6.2021

         Der Bundestagswahlkampf und die Steuerreform

Am 3.3.2021 hat die SPD ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 publik gemacht und damit gegenüber den übrigen Parteien ein Diskussionspapier vorgelegt, das neben den Grundsatzthemen auch die Vorstellungen für eine angestrebte Familienförderung im Rahmen der Steuerpolitik beschreibt.
Danach soll das Kindergeld komplett umgebaut werden. (Abschaffung des Kinderfreibetrages durch ausgezahltes Kindergeld an alle Familien).
Das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen soll abgeschafft und ein Wahlrecht für bestehende Ehen eingeführt werden.
Kleinere und mittlere Einkommen sollen steuerlich entlastet und für höhere zu versteuernde Einkommen soll die Einkommensteuer um 3%-Punkte angehoben werden.
Auch eine Vermögensteuer wird wieder angestrebt.

Die Ziele bezüglich der Kinderentlastung und Steuerminderung sind Themen, die schon vor früheren Bundestagswahlkämpfen eine Rolle gespielt haben und von mir seit 10 Jahren in verschiedenen Beiträgen in meiner Homepage behandelt wurden (Nr. 31 vom 14.8.2010, Nr. 43 vom 3.10.2012, Nr. 108 vom 19.10.2018, Nr. 119 vom 14.8.2019 und schließlich 134 vom 20.9.2020). Gleichzeig wurde auch das Thema Steuervereinfachungsverfahren angesprochen (Nr. 41 vom 4.4.2012 und Nr. 98 vom 5.1.2018).

Mit dem lt. Steuerhinweis für Rentner Nr. 134 vom 20.9.2020 vorgeschlagenen gestaffelten Besteuerungsverfahren habe ich einige der entscheidenden Punkte der SPD bereits aufgegriffen und die Entlastungen durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 in die vereinfachte Steuerberechnung einbezogen.

Der Vorschlag eines "Staffeltarifs" sieht einen Grundfreibetrag von 10.000 € für jeden Ehepartner und jedes Kind vor und besteuert die weiteren zu versteuernden Einkommensbeträge mit steigenden festen Steuersätzen je 10.000 € von 15% bis 48%, so dass die kalte Progression entfällt und jeder seine Steuer für sein verbleibendes zu versteuerndes Einkommen selbst errechnen kann. Die Fallbeispiele lt. Tabelle C erläutern bei Entfall des Ehegattensplittings die für Ehepaare vorgesehene Wahl zwischen Einzel- oder Zusammenveranlagung. Für die Kinderentlastung müsste statt des Freibetrages von 10.000 € das direkt ausgezahlte Kindergeld bestehen bleiben, wenn es den steuerlichen Vorteil des Freibetrages übersteigt.

Durch vollständigen Entfall des Solidaritätszuschlags auch für Besserverdienende und Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 50% würden die niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden und nur für höhere Einkommen vertretbare Mehrbelastungen entstehen. Die Tabellen A und B zeigen die Veränderungen des Staffeltarifs zum derzeitigen Tarif 2021.

In diesem Zusammenhang sollte auch der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und die Abgeltungssteuer durch Erhöhung um je 1%-Punkt abgeschafft werden.

Die Vorschläge der SPD sind im Interesse der Steuergerechtigkeit zwar zu begrüßen. Es fragt sich jedoch, warum nicht weitere Schritte für eine vereinfachte Besteuerung wie z.B. der in den Tabellen beschriebene Staffeltarif in Angriff genommen werden.

 

An 22.6.2021 hat auch die CDU/CSU ihr Wahlprogramm vorgestellt. Darin wird einer Steuererhöhung generell eine Absage erteilt und der Spitzensteuersatz von 42% soll erst bei höheren Einkommen greifen. Auch die FDP hat eine Steuererhöhung abgelehnt und strebt eine Steuersenkung an, denn die derzeitige Reichensteuer beträgt seit 2009 sogar 45%. Der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer führt zu weiteren Spitzenbelastungen, die in einem einheitlichen Tarif wie vorgeschlagen aufgefangen werden sollten, was auch zum Bürokratieabbau beitragen würde.
Wie der BMF-Monatsbericht für Juni 2021 zeigt, lag die Steuerquote 2019 in Deutschland bei 24,1%, die Abgabenquote (mit Sozialabgaben) sogar mit 38,8% im oberen Bereich. Bei der Unternehmensbesteuerung der Kapitalgesellschaften lag Deutschland mit 29,9% sogar in der Spitzengruppe, dafür bei der Umsatzsteuer mit 19% am unteren Bereich.

 

Da sowohl die Grünen wie auch die Linke den Steuersatz erhöhen und weitere Steuerbelastungen wie die Wiedereinführung der Vermögensteuer fordern, könnte die Union mit der FDP am ehesten die angestrebten Ziele ihrer Steuerpolitik z.B. mit dem vorgeschlagenen Staffeltarif umsetzen. Einzelheiten zu dem Modell einer künftigen Einkommensbesteuerung sehe hier.
Auch ein bedingungsloses Grundeinkommen steht bei verschiedenen Parteien auf der Agenda (siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 144).

 Der Wahlkampf verspricht spannend zu werden.

Helmut Laser

Tabelle A
(Splitting)


    2021


2021


2021


2021



Staffel


tarif

 
gesamter



Zu verst. Einkünfte

Est

Soli

insges.

in v.H.

Teileinkünfte

Steuersatz

Teilsteuer

Steuerbetrag

in v.H.

Differenz

10.000

0

0

0

0,00%

10.000

Grundfreib.

0

0

0,00%

0

20.000

72

0

72

0,36%

10.000

EheFreib.

0

0

0,00%

-72

30.000

2.020

0

2.020

6,73%

10.000

15%

1.500

1.500

5,00%

-520

40.000

4.532

0

4.532

11,33%

10.000

20%

2.000

3.500

8,75%

-1.032

50.000

7.252

0

7.252

14,50%

10.000

25%

2.500

6.000

12,00%

-1.252

60.000

10.182

0

10.182

16,97%

10.000

30%

3.000

9.000

15,00%

-1.182

70.000

13.220

0

13.220

18,89%

10.000

35%

3.500

12.500

17,86%

-720

80.000

16.666

0

16.666

20,83%

10.000

40%

4.000

16.500

20,63%

-166

90.000

20.222

0

20.222

22,47%

10.000

40%

4.000

20.500

22,78%

278

100.000

23.988

0

23.988

23,99%

10.000

43%

4.300

24.800

24,80%

812

110.000

27.962

0

27.962

25,42%

10.000

43%

4.300

29.100

26,45%

1.138

120.000

32.126

0

32.126

26,77%

10.000

46%

4.600

33.700

28,08%

1.574

130.000

36.326

287

36.613

28,16%

10.000

46%

4.600

38.300

29,46%

1.687

140.000

40.526

787

41.313

29,51%

10.000

47%

4.700

43.000

30,71%

1.687

150.000

44.726

1.287

46.013

30,68%

10.000

47%

4.700

47.700

31,80%

1.687

160.000

48.926

1.787

50.713

31,70%

10.000

48%

4.800

52.500

32,81%

1.787

170.000

53.126

2.286

55.412

32,60%

10.000

48%

4.800

57.300

33,71%

1.888

180.000

57.326

2.786

60.112

33,40%

10.000

49%

4.900

62.200

34,56%

2.088

190.000

61.526

3.286

64.812

34,11%

10.000

49%

4.900

67.100

35,32%

2.288

200.000

65.726

3.541

69.267

34,63%

10.000

50%

5.000

72.100

36,05%

2.833

400.000

149.726

8.235

157.961

39,49%

200.000

50%

100.000

172.100

43,03%

14.139

800.000

325.250

17.889

343.139

42,89%

400.000

50%

200.000

372.100

46,51%

28.961

1.000.000

415.250

22.839

438.089

43,81%

200.000

50%

100.000

472.100

47,21%

34.011












Tabelle B
(Grundtabelle)


2021


2021


2021


2021



Staffel


tarif 


gesamter



Zu verst. Einkünfte

ESt

Soli

ESt + Soli

in v.H.

Teil-einkünfte

Steuersatz

Teilsteuer

Steuerbetrag

in v.H. 

Differenz.

10.000

36


36

0,86%

10.000

Grundfreib.

0

0

0,00%

-36

20.000

2.266


2.266

12,73%

10.000

15%

1.500

1.500

7,50%

-766

30.000

5.091


5.091

18,21%

10.000

20%

2.000

3.500

11,67%

-1.591

40.000

8.333


8.333

22,29%

10.000

25%

2.500

6.000

15,00%

-2.333

50.000

11.994


11.994

25,60%

10.000

30%

3.000

9.000

18,00%

-2.994

60.000

16.063


16.063

28,55%

10.000

35%

3.500

12.500

20,83%

-3.563

70.000

20.262

394

20.656

30,80%

10.000

40%

4.000

16.500

23,57%

-4.156

80.000

24.463

893

25.356

32,49%

10.000

40%

4.000

20.500

25,63%

-4.856

90.000

28.663

1.393

30.056

33,80%

10.000

43%

4.300

24.800

27,56%

-5.256

100.000

32.863

1.807

34.670

34,86%

10.000

43%

4.300

29.100

29,10%

-5.570

110.000

37.063

2.048

39.111

35,71%

10.000

46%

4.600

33.700

30,64%

-5.411

120.000

41.263

2.269

43.532

36,43%

10.000

46%

4.600

38.300

31,92%

-5.232

130.000

45.463

2.500

47.963

37,03%

10.000

47%

4.700

43.000

33,08%

-4.963

140.000

49.663

2.731

52.394

37,56%

10.000

47%

4.700

47.700

34,07%

-4.694

150.000

53.863

2.962

56.825

38,00%

10.000

48%

4.800

52.500

35,00%

-4.325

160.000

58.063

3.193

61.256

38,04%

10.000

48%

4.800

57.300

35,81%

-3.956

170.000

62.263

3.424

65.687

38,75%

10.000

49%

4.900

62.200

36,59%

-3.487

180.000

66.463

3.655

70.118

39,06%

10.000

49%

4.900

67.100

37,28%

-3.018

190.000

70.663

3.886

74.549

39,33%

10.000

50%

5.000

72.100

37,95%

-2.449

200.000

74.863

4.117

78.980

39,58%

10.000

50%

5.000

77.100

38,55%

-1.880

250.000

95.863

5.272

101.135

42,97%

50.000

50%

25.000

102.100

40,84%

965

800.000

342.625

18.844

361.469

45,23%

550.000

50%

275.000

377.100

47,14%

15.631

1.000.000

432.625

23.794

456.419

45,67%

200.000

50%

100.000

477.100

47,71%

20.681


Tabelle C      Vergleich Einzelveranlagung zu Zusammenveranlagung bei Ehegatten

nach dem Staffaltarif

 

Allein-
veranlagung

Ehemann

Ehefrau

Summe 
der Steuer

 

Zusammen-
veranlagung

Summe der 
Einkünfte bzw. Steuer


Differenz



Fall 1











zu verst.Einkünfte

35.000

25.000




60.000





Tabelle B

4.750

2.500

7.250


Tabelle A

9.000


1.750














Fall 2











zu verst.Einkünfte

50.000

5.000




55.000





Tabelle B

9.000

0

9.000


Tabelle A

7.500


-1.500














Fall 3











zu verst.Einkünfte

20.000

8.000




28.000





Tabelle B

1.500

0

1.500


Tabelle A

1.200


--300














Fall 4











zu verst.Einkünfte

60.000

30.000




90.000





Tabelle B

12.500

3.500

16.000


Tabelle A

20.500


4.500














Fall 5











zu verst.Einkünfte

100.000

15.000




115.000





Tabelle B

29.100

750

29.850


Tabelle A

31.250


1.400