Steuerhinweis für Rentner Nr. 148                        www.helmutlaser.com                                   15,01.2022

           Auszahlung der 2019 beschlossenen Grundrente soll ab Juli 2022 beginnen

Im Dezember 2019 hat die Große Koalition nach kontroversen Diskussionen insbesondere um die Frage der Bedarfsprüfung die Grundrente beschlossen (siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 115 vom 2.3.2019). Die Grundrente gilt ab 1.1.2021 und ihre Auszahlung soll ab Mitte Juli 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung ohne eine notwendige Beantragung des Rentners beginnen.

Wer kann die Aufbesserung seiner Rentenzahlungen durch die Grundrente erwarten und wie wird sie berechnet?

Grundrente erhält, wer mindestens 35 Jahre "Grundrentenzeiten" (in die Rentenkasse eingezahlt) erworben hat, wobei Kindererziehungs- und Pflegezeiten einbezogen werden. Zur Vermeidung von Härten soll eine Gleitzone einen Übergang für die Rentner schaffen, die 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten haben. Grundrente können lt. Ministerium ca. 1,3 Mio Rentnerinnen und Rentner erwarten, davon ca. 70% Frauen und viele Ostdeutsche.

Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte ab und wird in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen Zuschlag von bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80% des Durchschnittsverdienstes) erhöht. Der höchstmögliche Zuschlag beträgt aktuell 418 € (im Durchschnitt 75 €).

Durch eine weitgehend automatisierte Einkommensprüfung stellt die Rentenstelle den Grundrentenbedarf fest. Dazu wird das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid herangezogen. Darauf wird bei Alleinstehenden ein Freibetrag von 15.000 € (monatlich 1.250 €) und für Eheleute oder Lebenspartner ein Freibetrag von 23.400 € (monatlich 1.950 €) berücksichtigt. Bis zu diesen Beträgen wird die Grundrente voll gezahlt. Wird dieser Freibetrag überstiegen, wird die Grundrente um 60% dieses Mehrbetrages gemindert. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden im Jahr 19.200 € (monatlich 1.600 €) und bei Eheleuten oder Lebenspartnern 27.200 € (monatlich 2.300€), wird der Mehrbetrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Beispiele zur Berechnung des Kürzungsbetrags der Grundrente:

Beispiel A

Alleinstehende

Ehepaare/Lebenspartner

Zu versteuerndes Einkommen lt. Steuerbescheid

18.000 €

20.000 €

Freibetrag

15.000 €

23.400 €

Übersteigender Betrag

3.000 €

0 €

Kürzung der Grundrente um 60% davon

1.800 €

0 €

Beispiel B

Alleinstehende

Ehepaare/Lebenspartner

Zu versteuerndes Einkommen lt. Steuerbescheid

22.000 €

30.000 €

Freibetrag (max. Einkommensgrenze)

19.200 €

27.200 €

Übersteigender Betrag

2.800 €

2.800 €

Kürzung der Grundrente um 100% davon

2.800 €

2.800 €

Anhand des bisherigen Rentenbescheides und des letzten Einkommensteuerbescheides lässt sich leicht abschätzen, ob eine Grundrente möglich ist. Wenn das zu versteuernde Einkommen die maximale Einkommensgrenze um 418 € übersteigt, ist die Grundrente z.Z. voll zu kürzen. Die endgültige Berechnung trifft die Deutsche Rentenversicherung durch ihren Bescheid, der noch im Jahr 2022 erteilt werden soll.

 

Helmut Laser