Anlage zu Steuerinfo Nr. 79 (Doppelbesteuerung von Renten)

Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, haben auf ihr Arbeitsentgelt Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Für die Rentenversicherung bedeutet dieses, dass mit einem bestimmten %-Satz bis zur jährlich neu festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze ein Arbeitnehmer-Beitrag erhoben wird. Denselben Betrag hat der Arbeitgeber für die Rentenabsicherung seines Arbeitnehmers zu entrichten. Daraus baut sich unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins über die aktive Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn ein Betrag auf, aus dem dann die Rente bezahlt werden könnte. Auch wenn der Fiskus die eingezahlten Beträge nicht zinsbringend festlegt und die Rentenzahlungen aus laufenden Rentenversicherungsbeiträgen oder gar Steuern bezahlt werden, so ergibt sich für den Fiskus doch eine Verpflichtung, die sich der Rentenberechtigte wie bei einer Einzahlung auf einen Lebensversicherungsvertrag selbst aufgebaut hat.

Geht man von diesem Grundgedanken aus, so baut sich durch die Beitragseinzahlungen und die möglichen Zinserträge bis zum Rentenbeginn ein Betrag auf, aus dem die Rentenzahlungen fiktiv für eine lange Zeit gedeckt werden könnten. Ein Arbeitnehmer, der nach einer ca. zehnjährigen Übergangszeit in eine Anstellung gelangt, die ihm regelmäßig und ununterbrochen ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sichert, kann nach 43 Jahren Beschäftigung bei Rentenbeginn mit 63 Jahren trotz Kürzung wegen nicht Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze mit einem fast vollständigen Rentenhöchstbetrag rechnen.

Bei einem durchgehenden Zinssatz von 4 % ergibt sich mit 63 Jahren ein Kapitalwert von ca. 340.000 €, bei 3% Zinsen einer von knapp 300.000 €. Dieser Betrag reicht bei Berücksichtigung weiterer Zinsen auf den jeweiligen Restbetrag aus, um bei 4% Zinsen für 20 Jahre die Höchstrente bis zum 83 Lebensjahr zu zahlen. Bei 3% Zinsen wären es ca. 16 Jahre, was  einem Lebensalter von 79 Jahren entspricht. Erst darüber hinaus fällt auch ein gut situierter Rentner dem Staat zur Last. Allerdings werden viele dieser Rentner die genannten Lebensalter nicht erreichen und dem Fiskus einen Ausgleich verschaffen. 

Beispielsrechnung (43 Arbeitsjahre, davon 33 oberhalb BBGr)

Jahr

Jahresbeitrag

 AN

Jahresbeitrag
 AG

Gesamt-
beiträge

Zinsen
 4 %

Zinsen
 3 %

1 bis 9

10.600 DM

10.600 DM

21.200 DM

4.460 DM

3.200 DM

10 bis 34

183.900 DM

183.900 DM

367.800 DM

272.540 DM

184.800 DM

Summe der Beiträge



389.000 DM

277.000 DM

188.000 DM

einschließlich Zins
und Zinseszins




666.000 DM

577.000 DM

Gesamtkapital in EURO ger.




340.000 €

295.000 €

Verbrauch in
20 Rentenjahren rd.




340.000 €


Verbrauch in
16 Rentenjahren rd.





295.000 €