Anlage zu Steuerinfo Nr. 79 (Doppelbesteuerung von Renten)
Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, haben auf ihr Arbeitsentgelt Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Für die Rentenversicherung bedeutet dieses, dass mit einem bestimmten %-Satz bis zur jährlich neu festgesetzten Beitragsbemessungsgrenze ein Arbeitnehmer-Beitrag erhoben wird. Denselben Betrag hat der Arbeitgeber für die Rentenabsicherung seines Arbeitnehmers zu entrichten. Daraus baut sich unter Berücksichtigung von Zins und Zinseszins über die aktive Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn ein Betrag auf, aus dem dann die Rente bezahlt werden könnte. Auch wenn der Fiskus die eingezahlten Beträge nicht zinsbringend festlegt und die Rentenzahlungen aus laufenden Rentenversicherungsbeiträgen oder gar Steuern bezahlt werden, so ergibt sich für den Fiskus doch eine Verpflichtung, die sich der Rentenberechtigte wie bei einer Einzahlung auf einen Lebensversicherungsvertrag selbst aufgebaut hat.
Geht man von diesem Grundgedanken aus, so baut sich durch die Beitragseinzahlungen und die möglichen Zinserträge bis zum Rentenbeginn ein Betrag auf, aus dem die Rentenzahlungen fiktiv für eine lange Zeit gedeckt werden könnten. Ein Arbeitnehmer, der nach einer ca. zehnjährigen Übergangszeit in eine Anstellung gelangt, die ihm regelmäßig und ununterbrochen ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sichert, kann nach 43 Jahren Beschäftigung bei Rentenbeginn mit 63 Jahren trotz Kürzung wegen nicht Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze mit einem fast vollständigen Rentenhöchstbetrag rechnen.
Bei einem durchgehenden Zinssatz von 4 % ergibt sich mit 63 Jahren ein Kapitalwert von ca. 340.000 €, bei 3% Zinsen einer von knapp 300.000 €. Dieser Betrag reicht bei Berücksichtigung weiterer Zinsen auf den jeweiligen Restbetrag aus, um bei 4% Zinsen für 20 Jahre die Höchstrente bis zum 83 Lebensjahr zu zahlen. Bei 3% Zinsen wären es ca. 16 Jahre, was einem Lebensalter von 79 Jahren entspricht. Erst darüber hinaus fällt auch ein gut situierter Rentner dem Staat zur Last. Allerdings werden viele dieser Rentner die genannten Lebensalter nicht erreichen und dem Fiskus einen Ausgleich verschaffen.
Beispielsrechnung (43 Arbeitsjahre, davon 33 oberhalb BBGr)
Jahr | Jahresbeitrag AN | Jahresbeitrag | Gesamt- | Zinsen | Zinsen |
1 bis 9 | 10.600 DM | 10.600 DM | 21.200 DM | 4.460 DM | 3.200 DM |
10 bis 34 | 183.900 DM | 183.900 DM | 367.800 DM | 272.540 DM | 184.800 DM |
Summe der Beiträge | 389.000 DM | 277.000 DM | 188.000 DM | ||
einschließlich Zins | 666.000 DM | 577.000 DM | |||
Gesamtkapital in EURO ger. | 340.000 € | 295.000 € | |||
Verbrauch in | 340.000 € | ||||
Verbrauch in | 295.000 € |