Steuerhinweis für Rentner Nr.91 14.7.2017
Kampf gegen Steuerbetrug und -vermeidung ist ein Anliegen aller demokratischen Parteien
Im diesjährigen Bundestagswahlkampf spielt die Steuerpolitik eine wesentliche Rolle.
Während bei der SPD der Spitzensteuersatz erhöht und die Belastung im untere Bereich gesenkt werden soll, strebt die FDP eine allgemeine Steuerentlastung an. Die CDU/CSU will dagegen keine Steuererhöhung und macht keine Aussage zur Entlastung. Bündnis 90 / Die Grünen wollen den Spitzensteuersatz auf 49% anheben, den Grundfreibetrag ausdehnen und eine Vermögensabgabe einführen. Die Linke will den Spitzensteuersatz sogar auf 53% für Einkommen ab 65.000 € anheben und eine Vermögensabgabe einführen.
Gemeinsam ist jedoch der Kampf gegen den Steuerbetrug und die Steuervermeidung durch Informationsaustausch zwischen den Staaten und die Verschärfung der Steuerstrafe.
Mit dieser Zielrichtung hat die große Koalition schon in diesem Jahr eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.
Durch das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" soll die Steuerhinterziehung in den Bargeldbranchen eingedämmt werden.
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein System zu verwenden, das jeden aufzeichungspflichtigen Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet (neuer § 146 a Abgabenordnung). Außerdem ist dem am aufzeichnungspflichtigen Vorgang Beteiligten unmittelbar nach der Erfassung des Geschäftsvorfalls ein Beleg zu erstellen und auszuhändigen (Belegausgabepflicht).
Diese Vorschrift ist erstmals für Kalenderjahre nach Ablauf des 31.12.2019 anzuwenden.
Die klassische Ladenkasse bleibt erlaubt und ist nicht grundsätzlich durch eine elektonische zu ersetzen , wenn ein täglicher Kassenbericht erstellt wird, der bereits heute für eine ordnungsgemäße Kassenführung erforderlich ist. Da elektronische Registrierkassen wegen der notwendigen zertifierten technischen Sicherheitseinrichtung (Sicherheitsmodul und Speichermedium) kostenintensiv sind, sollten kleinere Unternehmen prüfen, ob und ab wann die Anschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems notwendig und auch zweckmäßig ist.
Kassen-Nachschau ohne Anmeldung bereits ab 1.1.2018 zulässig.
Unabhängig von der Art des Kassensystems können Amtsträger der Finanzverwaltung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ab 1.1.2018 ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten durchführen (Kassen-Nachschau gem. § 146 b AO). Dabei sind Aufzeichnungen, Bücher und für die Kassenprüfung erhebliche Unterlagen (z.B. Kassenberichte) vorzulegen. Liegen die Unterlagen in elektronischer Form vor, ist der Amtsträger berechtigt, diese einzusehen und sich Buchungen und Aufzeichnungen auf einem maschinell auswertbaren Datenträger erstellen zu lassen. Falls bei der Nachschau Feststellungen getroffen werden, die hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung auf eine Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden.
Auf diese gesetzliche Neuregelung sollten sich daher alle Ladengeschäfte mit Bargeldabwicklung einstellen.
Mit dem BMF-Schreiben vom 24.1.2017 wurde das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande bestehende Abkommen vom 12.4.2012 erörtert, das am 1.12.2015 bereits in Kraft getreten und ab 1.1.2016 anzuwenden ist. Danach dürfen Renten und ähnlichen Vergütungen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Für das Jahr 2016 gilt auf Antrag eine Übergangsregelung.
Am 25.1.2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechtsüberlassungen. Damit soll verhindert werden, dass multinationale Konzerne Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen günstigen Präferenzregelungen verschieben und damit dem Staat entziehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet.
Die OECD hat den Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen entwickelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits 2014 verpflichtet, Finanzinstitute zum Austausch von Informationen über Finanzvermögen zu verpflichten. Damit soll die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten erreicht werden.
Am 7.3.2017 berichtet der Bundesfinanzminister über ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und einer Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren.
Mit Schreiben vom 29.3.2017 wird die Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem 31.12.2015 geleistet werden, geregelt. Dies gilt für die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man.
Am 7.6.2017 unterzeichnete Finanzminister Schäuble in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projektes gegen aggressive Steuergestaltungen in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Danach besteht die Hoffnung, dass sich die Zahl der Unterzeichner von z.Zt. 1.100 noch auf 2.000 steigen wird.
Am 14.7.2014 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass die Bundesrepublik und die USA sich verständigt haben, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen. Dieses basiert auf einem FATCA-Abkommen von 2013 und wird auf einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz für das Jahr 2016 angewendet.
Mit Schreiben vom 22.6.2017 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium eine finale Staatenaustauschliste für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2017 (www.bzst.bund.de).
Diese Auflistung zeigt, wie langwierig solche Verhandlungen mit vielen Ländern sind und dass auch während der großen Koalition schon einiges erreicht wurde, was aber eine neue Regierung wird fortführen müssen.
Helmut Laser