Steuerinfo für Rentner Nr. 93                                         12.9.2017

Der Streit um die Abgeltungssteuer im Bundestagswahlkampf 2017

Im Bundestagswahlkampf 2017 nimmt die Steuerpolitik eine wesentliche Rolle ein und führt zu gegenteiligen Auffassungen zwischen SPD, Grünen und Linken auf der einen sowie CDU und FDP auf der anderen Seite (siehe "Hart aber fair" am 11.9.2017).
Die
SPD will die 25%ige Abgeltungssteuer abschaffen und die Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz des Anteilseigners besteuern. Sie betrachtet die Abgeltungssteuer als Wahlgeschenk für die Besserverdienenden und will damit den angeblichen Fehler ihres SPD Finanzministers Steinbrück korrigieren, den dieser 2008 in der großen Koalition mit der CDU/CSU angeblich begangen hat. 
Grüne und Linke plädieren wie die SPD für die Abschaffung der Abgeltungssteuer.
Die
CDU/CSU weist im Gegensatz dazu darauf hin, dass Kapitalerträge vor ihrer Ausschüttung an den Anteilseigner bereits bei der Kapitalgesellschaft mit Steuern belastet werden und der Fiskus daher zusammen mit der Abgeltungssteuer annähernd 50% des vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinns vor Steuern erhält. Diese Steuerbelastung ist daher höher als der derzeitige Einkommensteuerspitzensteuersatz von 45% (siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 89).
Die
FDP sieht dieses ebenso und würde nur im Fall von Spekulationsgewinnen den Abgeltungssteuersatz abschaffen. Sie plädiert jedoch gleichzeitig für die Rückkehr zur Steuerbefreiung für die Fälle, in denen das Aktienpaket zur späteren Alterssicherung erworben und nicht zu kurzfristigen Spekulationen genutzt wird.

Betrachtet man die Unterschiede, so versucht die
SPD mit dem Slogan  
 "Einkünfte, die ohne Leistung erzielt werden, dürfen nicht niedriger besteuert      werden als solche, für die hart gearbeitet werden muss",
die Abschaffung der Abgeltungssteuer zu rechtfertigen, was allenfalls für den Teil der Kapitaleinkünfte berechtigt ist, die durch Spekulationsgewinne erzielt werden.
CDU/CSU und FDP halten den Abgeltungssteuersatz für berechtigt und differenzieren allenfalls für Korrekturen bei den Spekulationsgewinnen (FDP). Die CDU verweist bezüglich der Abgeltungssteuer auf die bereits von Steinbrück verwendete Argumentation der Steuervereinfachung bzw. -sicherung.

Bis 2008 unterlagen Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung nach dem geltenden Tarif. Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften (z.B. Aktien) waren als Spekulationsgewinne nur dann zu besteuern, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 1 Jahr lag. Diese Steuerfreiheit von Aktiengewinnen wurde 2008 abgeschafft und dafür die Abgeltungssteuer anstelle des Halbeinkünfteverfahrens eingeführt. Dadurch wurde das Verfahren vereinfacht und die Steuer bereits bei der Ausschüttung der Dividende erhoben und konnte nicht mehr durch Nichtangabe in der Steuererklärung umgangen werden. Dieses diente nicht nur der Steuerehrlichkeit, sondern auch der Steuervereinfachung wie Steinbrück es formulierte. Welche Korrekturen durch eine neue Regierung vorgenommen werden, wird diese zu entscheiden haben.

Helmut Laser